AGB Silo2.ch Lounge & Terrasse

Die Silo2.ch Lounge & Terrasse, ist Ihnen bei der Organisation und Gestaltung Ihres Anlasses gerne behilflich. Um den Erfolg Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil des Angebotes/ Vertrages sind, sorgfältig durchzulesen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.

Nr. 01

Vertrag

Der Vertrag wird zwischen der Silo2.ch AG als „Gastgeber“ und dem Auftraggeber „Veranstalter“ abgeschlossen.

Nr. 02

Reservationen / Teilnehmerzahl / Offertkosten

Reservationen

Die Reservation vom Eventraum Silo2 Lounge & Terrasse, sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch den Gastgeber an den Veranstalter für beide Seiten bindend.

Provisorische Buchungen halten wir maximal 5 Tage oder nach schriftlicher Vereinbarung offen.

Sollte für das gleiche Datum eine Neuanfrage vorhanden sein, behalten wir uns das Recht vor, eine definitive Entscheidung innert 24 Stunden zu verlangen.

Kosten Angebotserstellung

Die individuelle Erstellung Ihrer Offerte benötigt Zeit und ist mit Aufwand verbunden, den wir gerne für sie machen, da wir Sie und Ihre Gäste bei uns begrüssen und kulinarisch verwöhnen wollen.

Jedoch kommt es leider immer wieder vor, dass wir keine Antwort auf unser Angebot erhalten, deshalb stellen wir Ihnen nach Ablauf der verstrichenen Antwortfrist eine Rechnung von CHF 96.00 zzgl. MwSt. für unseren Aufwand

Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl für die Catering Dienstleistungen ist uns bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen von Teilnehmern oder No Shows, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, werden die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Nr. 03

Raummiete & Anlassbegleitung

Raummiete

Die Miete Silo2 Lounge & Terrasse pro angefangene Stunde CHF 178.00 resp.

08.00 – 14.00 Uhr                            CHF    850.00

08.00 – 18.00 Uhr                            CHF  1'400.00

08.00 – 23.00 Uhr                            CHF  1‘800.00

18.00 – 23.00 Uhr                            CHF     850.00

Ab 23.00 Uhr kostet jede weitere angefangene Stunde CHF 178.00

Anlassbegleitung

Die Anlassbegleitung ist zwingend und wird mit CHF 83.50 zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde berechnet.

Nr. 04

Catering & Staff

Catering & Personal

Das Silo2 Lounge & Terrasse kann nur zzgl. der Silo2.ch AG Cateringdienstleistungen wie Essen, Trinken, Mitarbeiter Küche & Service gebucht werden.

Die Dienstleistungen werden nach Aufwand & Verbrauch in Rechnung gestellt.

Detailinformationen

Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menüwahl, Bestuhlung, Tischdekoration, technische Hilfsmittel und Andere sind uns spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu machen.

Da wir Frischprodukte verwenden eine allfällige Menuänderung nicht ausschliessen.

Sämtliche Menügänge sind ohne Nachservice.

Wein Jahrgänge wie auch Preise können ändern.

Die Preise für Blumen wechseln je nach Saison und werden zu den uns entstandenen Kosten an den Veranstalter weiter verrechnet.

Das Anbringen von Material an Wänden und Decken ist nicht erlaubt. (Ausnahme vorherige Vereinbarungen)

Essen und Getränke

Das Silo2 Lounge & Terrasse hat ein eigenes Catering, es ist nicht gestattet selbstmitgebrachtes Essen und Esswaren im Silo2 zu konsumieren. Für selbstmitgebrachte Getränke wird ein Flaschengeld pro 75 cl von CHF 38.— zzgl. MwSt. verrechnet.

Nr. 05

Lärmemissionen / Sicherheit / Technische Hilfsmittel

Lärmemissionen

Das Silo2 ist ein Getreidesilo im Vollbetrieb, d.h. es können jederzeit Lärmemissionen sowie Vibrationen durch den Betrieb entstehen. Auch wird im Hafen rund um das Silo2 gearbeitet. Diese sind kein Grund zum Abbruch einer Veranstaltung.

Sicherheit

Es ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt, sich in den Stockwerken 1-8 des Silo2 aufzuhalten oder zu betreten (Ausgenommen Treppenhaus bei Notfall).

Wir bitten Sie mit dem Lift direkt in den 9. Stock zu fahren. Für jegliche Schäden haftet der Verursacher / Veranstalter vollumfänglich.

Technische Hilfsmittel

Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die wir ihm zur Verfügung stellen oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Die Silo2.ch AG kann nicht für Ansprüche Dritter belangt werden.

Ein Grossbildmonitor, Flipchart stehen dem Veranstalter zur Verfügung.

Nr. 06

Feuerpolizeiliche Regeln - Rauchen

Feuerpolizeiliche Regeln - Rauchen

Im ganzen Silo2 ist das Rauchen strengstens verboten.

Sie dürfen aber auf der Terrasse rauchen.

Sicherheitsrelevante Regeln

Es ist strengstens verboten Gegenstände oder Zigaretten etc. von der Terrasse runterzuwerfen. 

Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu CHF 5‘000.00 in Rechnung gestellt. 

Die Veranstaltung wir sofort abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt. 

Der Veranstalter haftet vollumfänglich für seine Gäste.

Schäden die daraus Erfolgen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters. 

Nr. 07

Haftung

Versicherung

Die Versicherung mitgebrachter Objekte, Kleider und Materialien ist Sache des Veranstalters. Die Silo2.ch AG lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung ab.

Haftung

Der Veranstalter haftet für allfällige Verluste oder Beschädigungen die er selbst, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursachen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik Auftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugeben.

Nr. 08

Annullationsbedingungen & Annulationen wegen Sicherheitsaudits seitens Rhenus AG

Annullationsbedingungen

Sämtliche Annullierungen müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Des weiteren verrechnen wir folgende Kosten:

40 bis 50 Tage vor dem Anlass   30 % des Arrangements

30 bis 39 Tage vor dem Anlass   60 % des Arrangements

11 bis 29 Tage vor dem Anlass   80 % des Arrangements

  1 bis 10 Tage vor dem Anlass 100 % des Arrangements

Unter Arrangement verstehen wir bestätigte Leistungen mal Personenzahl plus Pauschal CHF 400.00 Anteil Raummiete, gem. Kostenzusammenstellung.

Der Abbruch einer laufenden Veranstaltung aus jedwelchen Gründen wird zu 100 % verrechnet.

Allfällige von der Silo2.ch AG erbrachte Vorleistungen sind in jedem Falle zu bezahlen.

Bei jeder Stornierung egal aus welchen Gründen (Krankheit/Unfall, etc.) werden zusätzlich CHF 320.00 für die administrativen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Annullation seitens Rhenus (Eigentümer Getreidesilo 2)

Das Silo2 ist ein Getreidesilo im Vollbetrieb, es lagern bis zu 20‘000 Tonnen Getreide in den Silokammern, klimabedingt kommt es leider gelegentlich zu Insektenbefall (Getreidekäfer), dieser muss mit diversen Massnahmen bekämpft werden u.a. auch Begasung. Sollte die Rhenus eine grossflächige Getreidebegasung anordnen, wird das Silo2 vollgesperrt (bei kleineren Einheiten, betrifft uns dies im 9.-11. Stock nicht, Hinweise im Silo2 beachten). Eine Vollsperrung bedeutet auch das dies kurzfristig zu Anlassabsagen führt. Jegliche Schadenersatz Forderungen und Kostenfolgen gegenüber der Silo2.ch AG und der Rhenus AG, für Absagen von Anlässen während dieser Zeit werden vollumfänglich ausgeschlossen.

Nr. 09

Rechnungsstellung

Rechnungsstellung

Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.

Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist uns dies vor der Veranstaltung mitzuteilen.

Zahlungsbedingungen

50 % bei Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Alle Kosten sind zzgl. MwSt.

Nr. 10

Vertragsänderungen & Gerichtsstand

Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

Nr. 11

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Geschäftspartner der VeranstalterIn werden entsprechend dem Datenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bei der Firma Silo2.ch AG gespeichert und verarbeitet.

Zur Datenschutzerklärung