AGB Silo2.ch Lounge & Terrasse

Die Silo2.ch Lounge & Terrasse, ist Ihnen bei der Organisation und Gestaltung Ihres Anlasses gerne behilflich. Um den Erfolg Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig durchzulesen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.

Nr. 01

Vertrag

Der Vertrag wird zwischen der Silo2.ch GmbH als „Gastgeber“ und dem Auftraggeber „Veranstalter“ abgeschlossen.

Nr. 02

Reservationen & Teilnehmerzahl

Reservationen

Die Reservation vom Silo2 Lounge & Terrasse, sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch den Gastgeber an den Veranstalter für beide Seiten bindend.

Provisorische Buchungen halten wir maximal 5 Tage oder nach schriftlicher Vereinbarung offen.

Sollte für das gleiche Datum eine Neuanfrage vorhanden sein, behalten wir uns das Recht vor, eine definitive Entscheidung innert 24 Stunden zu verlangen.

Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl für die Catering Dienstleistungen ist uns bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen von Teilnehmern oder No Shows, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, werden die durch die weiteren Teilnehmer entstandenen Mehrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Nr. 03

Raummiete & Anlassbegleitung

Raummiete

Die Miete Silo2 Lounge & Terrasse

08.00 – 14.00 Uhr CHF 720.00 zzgl. MwSt.

08.00 – 18.00 Uhr CHF 1'200.00 zzgl. MwSt.

08.00 – 23.00 Uhr CHF 1‘800.00 zzgl. MwSt.

18.00 – 23.00 Uhr CHF 800.00 zzgl. MwSt.

Ab 23.00 Uhr kostet jede weitere angefangene Stunde CHF 320.00 zzgl. MwSt.

Anlassbegleitung

Die Anlassbegleitung ist zwingend und wird mit CHF 84.00 zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde berechnet.

Nr. 04

Catering

Das Silo2 Lounge & Terrasse kann nur zzgl. der Silo2.ch GmbH Cateringdienstleistungen wie Essen, Trinken, Mitarbeiter Küche & Service gebucht werden.

Die Dienstleistungen werden nach Aufwand & Verbrauch in Rechnung gestellt.

Detailinformationen

  • Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menüwahl, Bestuhlung, Tischdekoration, technische Hilfsmittel und Andere sind uns spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu machen.
  • Da wir Frischprodukte verwenden, können wir eine Preisänderung oder eine allfällige Menuänderung nicht ausschliessen.
  • Sämtliche Menügänge sind ohne Nachservice.
  • Wein Jahrgänge wie auch Preise können ändern.
  • Die Preise für Blumen wechseln je nach Saison und werden zu den uns entstandenen Kosten an den Veranstalter weiter verrechnet.
  • Das Anbringen von Material an Wänden und Decken ist nicht erlaubt.


Essen und Getränke

Das Silo2 Lounge & Terrasse hat ein eigenes Catering, es ist nicht gestattet selbstmitgebrachtes Essen und Esswaren im Silo2 zu konsumieren. Für selbstmitgebrachte Getränke wird ein Flaschengeld pro 75 cl von CHF 43.— zzgl. MwSt. verrechnet.

Nr. 05

Lärmemissionen & Sicherheit

Lärmemissionen

Das Silo2 ist ein Getreidesilo im Vollbetrieb, d.h. es können jederzeit Lärmemissionen sowie Vibrationen durch den Betrieb entstehen. Auch wird im Hafen rund um das Silo2 gearbeitet. Diese sind kein Grund zum Abbruch einer Veranstaltung.

Sicherheit

Es ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt, sich in den Stockwerken 1-8 des Silo2 aufzuhalten oder zu betreten (Ausgenommen Treppenhaus bei Notfall).

Wir bitten Sie mit dem Lift direkt in den 9. Stock zu fahren. Für jegliche Schäden haftet der Verursacher / Veranstalter vollumfänglich.

Technische Hilfsmittel

Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungs- gemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die wir ihm zur Verfügung stellen oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Die Silo2.ch GmbH kann nicht für Ansprüche Dritter belangt werden.

Nr. 06

Feuerpolizeiliche Regeln - Rauchen

Feuerpolizeiliche Regeln - Rauchen

Im ganzen Silo2 ist das Rauchen strengstens verboten.

Sie dürfen aber auf der Terrasse rauchen.

Sicherheitsrelevante Regeln

Es ist strengstens verboten Gegenstände oder Zigaretten etc. von der Terrasse runterzuwerfen.

Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu CHF 5‘000.00 in Rechnung gestellt.

Die Veranstaltung wir sofort abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter haftet vollumfänglich für seine Gäste.

Schäden die daraus Erfolgen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters.

Nr. 07

Haftung

Haftung

Der Veranstalter haftet für allfällige Verluste oder Beschädigungen die er selbst, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursachen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik Auftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugeben.

Nr. 08

Annullationsbedingungen & Annulationen wegen Sicherheitsaudits seitens Rhenus

Annullationsbedingungen

Sämtliche Annullierungen müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Des weiteren verrechnen wir folgende Kosten:

40 bis 50 Tage vor dem Anlass 30 % des Arrangements

30 bis 39 Tage vor dem Anlass 60 % des Arrangements

11 bis 29 Tage vor dem Anlass 80 % des Arrangements

1 bis 10 Tage vor dem Anlass 100 % des Arrangements

Unter Arrangement verstehen wir bestätigte Leistungen mal Personenzahl plus die Raummiete, gem. Kostenzusammenstellung.

Der Abbruch einer laufenden Veranstaltung aus jedwelchen Gründen wird zu 100 % verrechnet.

Allfällige von der Silo2.ch GmbH erbrachte Vorleistungen sind in jedem Falle zu bezahlen.

Bei jeder Stornierung egal aus welchen Gründen (Pandemie, Krankheit/Unfall, etc.) werden zusätzlich CHF 320.00 für die administrativen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Rhenus Sicherheitsaudits - Das Silo2 ist ein Getreide Silo im Vollbetrieb, es kann vorkommen dass aus sicherheitstechnischen Gründen (Begasung des Getreides gegen Insektenschädlinge) das Silo2 gesperrt wird. Veranstaltungen welche auch kurzfristig aus diesem Grunde NICHT im Silo2 stattfinden können, versuchen wir anderstweitig zu platzieren. Jegliche Schadenersatzforderungen seitens Veranstalter werden ausdrücklich abgelehnt.

Nr. 09

Rechnungsstellung

Rechnungsstellung

Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.

Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist uns dies vor der Veranstaltung mitzuteilen.

Zahlungsbedingungen

50 % bei Auftragsbestätigung nach Vereinbarung. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Alle Kosten sind zzgl. MwSt.

Nr. 10

Vertragsänderungen & Gerichtsstand

Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

Nr. 11

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Geschäftspartner der VeranstalterIn werden entsprechend dem Datenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bei der Firma Silo2.ch GmbH gespeichert und verarbeitet.

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